Sie befinden sich hier: >> Energienews >> Heizölschaden: Steuerliche Nachlassverbindlichkeit?

 

Winterfallkits

 

Ihr Fachmann im Bereich
Energie & Umwelt

Login
  • Home
  • Leistungen
    • Gebäude-Energieberatung
      • Energieausweis
      • Erneuerbare Energien
      • Wärmebrücken
      • Thermografie
      • Luftdichtheitsprüfung
      • Modernisierung
    • Online Energiecheck
    • Schimmelpilzanalyse
  • Anbau- und Umbau- Ratgeber
  • Informationen & Aktuelles
    • EnEV und EEWG
    • Fördermittel
    • Rauchmelder
    • Fachbegriffe
  • Über uns
    • Kontaktformular
    • AGB
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Anfahrt
    • Interner Bereich

Energienews

>> zurück

29.01.2020

Heizölschaden: Steuerliche Nachlassverbindlichkeit?

Der Fall

Erst nach dem Tod eines Hausbesitzers stellte sich heraus, dass im Keller des Gebäudes eine größere Menge an Heizöl ausgelaufen war. Natürlich musste dieses Öl fachgerecht entsorgt werden, ehe an eine weitere Nutzung der Immobilie zu denken war. Die Kosten betrugen 3800 Euro. Ein Miterbe machte diesen Betrag als Nachlassverbindlichkeit geltend, was der Fiskus ablehnte.

Das Urteil

Wenn Schäden an geerbten Gebäuden beseitigt werden müssen, deren Ursache vom Erblasser gesetzt wurde und sie erst nach dessen Tod bekannt werden, dann kommt nach Ansicht des BFH keine steuerliche Berücksichtigung in Frage. Anders sei es allerdings, wenn der Verstorbene bereits zu Lebzeiten (über Verträge, Urteile, Vereinbarungen) rechtlich verpflichtet gewesen sei, diesen Schaden zu beseitigen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

Energienews


8. Februar 2023
NRW erleichtert Installation von Wärmepumpen
weiterlesen


7. Februar 2023
Qualitätssiegel definiert energetische Sanierung
weiterlesen


7. Februar 2023
Fernwärmekunden richtig beraten
weiterlesen


6. Februar 2023
GEB startet Umfrage zu Wissensplattform
weiterlesen


6. Februar 2023
Fördertalk zur seriellen Sanierung startet
weiterlesen




alle News weiterlesen

Energiecheck







Login | 
Kontakt | 
Impressum | 
Datenschutzerklärung | 
Anfahrt | 
AGB | 
Sitemap
Cookie-Einstellungen verwalten

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.


Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung